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Grunderwerbsteuer Thueringen

5,0%%

Aktueller Steuersatz 2026

Grunderwerbsteuer Thueringen berechnen
5,0%%
Steuersatz Thueringen
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Grunderwerbsteuer
Gesamte Kaufnebenkosten (geschaetzt)
0 €

Inkl. Notar (~1,5%), Grundbuch (~0,5%), Makler (~3,57%)

Grunderwerbsteuer im Bundeslaender-Vergleich
BundeslandSteuersatzBei 300.000€
Baden-Wuerttemberg5,0%15.000 €
Bayern3,5%10.500 €
Berlin6,0%18.000 €
Brandenburg6,5%19.500 €
Bremen5,0%15.000 €
Hamburg5,5%16.500 €
Hessen6,0%18.000 €
Mecklenburg-Vorpommern6,0%18.000 €
Niedersachsen5,0%15.000 €
Nordrhein-Westfalen6,5%19.500 €
Rheinland-Pfalz5,0%15.000 €
Saarland6,5%19.500 €
Sachsen5,5%16.500 €
Sachsen-Anhalt5,0%15.000 €
Schleswig-Holstein6,5%19.500 €
Thueringen5,0%15.000 €

Tipp: Bayern hat mit 3,5% den niedrigsten Steuersatz. Brandenburg, NRW, Saarland und Schleswig-Holstein haben mit 6,5% den hoechsten.

Grunderwerbsteuer Thueringen - Was Sie wissen muessen

Die Grunderwerbsteuer in Thueringen betraegt 5,0%% des Kaufpreises. Diese Steuer faellt bei jedem Immobilienkauf an und muss vor der Eigentumsumschreibung im Grundbuch bezahlt werden.

Beispielrechnung fuer Thueringen: Bei einem Kaufpreis von 300.000 € betraegt die Grunderwerbsteuer 15.000 €. Zusammen mit Notar, Grundbuch und ggf. Makler kommen Sie auf etwa 10-15% Kaufnebenkosten.

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Haeufige Fragen - Grunderwerbsteuer Thueringen

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Thueringen?

Die Grunderwerbsteuer in Thueringen betraegt 5,0%% des Kaufpreises. Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro fallen 15.000 Euro Grunderwerbsteuer an.

Wann muss ich die Grunderwerbsteuer in Thueringen bezahlen?

Die Grunderwerbsteuer ist innerhalb eines Monats nach Erhalt des Steuerbescheids faellig. Der Bescheid kommt meist 4-8 Wochen nach Beurkundung des Kaufvertrags beim Notar.

Wer zahlt die Grunderwerbsteuer in Thueringen?

Grundsaetzlich zahlt der Kaeufer die Grunderwerbsteuer. Kaeufer und Verkaeufer haften jedoch gesamtschuldnerisch - das Finanzamt kann also beide zur Zahlung auffordern.

Kann ich die Grunderwerbsteuer von der Steuer absetzen?

Bei selbstgenutztem Wohneigentum: Nein. Bei vermieteten Immobilien: Ja, als Anschaffungsnebenkosten ueber die Abschreibung. Bei gewerblichen Immobilien: Ja, als Betriebsausgabe.