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Grunderwerbsteuer Mecklenburg-Vorpommern

6,0%%

Aktueller Steuersatz 2026

Grunderwerbsteuer Mecklenburg-Vorpommern berechnen
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Steuersatz Mecklenburg-Vorpommern
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Grunderwerbsteuer
Gesamte Kaufnebenkosten (geschaetzt)
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Inkl. Notar (~1,5%), Grundbuch (~0,5%), Makler (~3,57%)

Grunderwerbsteuer im Bundeslaender-Vergleich
BundeslandSteuersatzBei 300.000€
Baden-Wuerttemberg5,0%15.000 €
Bayern3,5%10.500 €
Berlin6,0%18.000 €
Brandenburg6,5%19.500 €
Bremen5,0%15.000 €
Hamburg5,5%16.500 €
Hessen6,0%18.000 €
Mecklenburg-Vorpommern6,0%18.000 €
Niedersachsen5,0%15.000 €
Nordrhein-Westfalen6,5%19.500 €
Rheinland-Pfalz5,0%15.000 €
Saarland6,5%19.500 €
Sachsen5,5%16.500 €
Sachsen-Anhalt5,0%15.000 €
Schleswig-Holstein6,5%19.500 €
Thueringen5,0%15.000 €

Tipp: Bayern hat mit 3,5% den niedrigsten Steuersatz. Brandenburg, NRW, Saarland und Schleswig-Holstein haben mit 6,5% den hoechsten.

Grunderwerbsteuer Mecklenburg-Vorpommern - Was Sie wissen muessen

Die Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern betraegt 6,0%% des Kaufpreises. Diese Steuer faellt bei jedem Immobilienkauf an und muss vor der Eigentumsumschreibung im Grundbuch bezahlt werden.

Beispielrechnung fuer Mecklenburg-Vorpommern: Bei einem Kaufpreis von 300.000 € betraegt die Grunderwerbsteuer 18.000 €. Zusammen mit Notar, Grundbuch und ggf. Makler kommen Sie auf etwa 10-15% Kaufnebenkosten.

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Haeufige Fragen - Grunderwerbsteuer Mecklenburg-Vorpommern

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern?

Die Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern betraegt 6,0%% des Kaufpreises. Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro fallen 18.000 Euro Grunderwerbsteuer an.

Wann muss ich die Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern bezahlen?

Die Grunderwerbsteuer ist innerhalb eines Monats nach Erhalt des Steuerbescheids faellig. Der Bescheid kommt meist 4-8 Wochen nach Beurkundung des Kaufvertrags beim Notar.

Wer zahlt die Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern?

Grundsaetzlich zahlt der Kaeufer die Grunderwerbsteuer. Kaeufer und Verkaeufer haften jedoch gesamtschuldnerisch - das Finanzamt kann also beide zur Zahlung auffordern.

Kann ich die Grunderwerbsteuer von der Steuer absetzen?

Bei selbstgenutztem Wohneigentum: Nein. Bei vermieteten Immobilien: Ja, als Anschaffungsnebenkosten ueber die Abschreibung. Bei gewerblichen Immobilien: Ja, als Betriebsausgabe.