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Grunderwerbsteuer Bayern

3,5%%

Aktueller Steuersatz 2026

Grunderwerbsteuer Bayern berechnen
3,5%%
Steuersatz Bayern
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Grunderwerbsteuer
Gesamte Kaufnebenkosten (geschaetzt)
0 €

Inkl. Notar (~1,5%), Grundbuch (~0,5%), Makler (~3,57%)

Grunderwerbsteuer im Bundeslaender-Vergleich
BundeslandSteuersatzBei 300.000€
Baden-Wuerttemberg5,0%15.000 €
Bayern3,5%10.500 €
Berlin6,0%18.000 €
Brandenburg6,5%19.500 €
Bremen5,0%15.000 €
Hamburg5,5%16.500 €
Hessen6,0%18.000 €
Mecklenburg-Vorpommern6,0%18.000 €
Niedersachsen5,0%15.000 €
Nordrhein-Westfalen6,5%19.500 €
Rheinland-Pfalz5,0%15.000 €
Saarland6,5%19.500 €
Sachsen5,5%16.500 €
Sachsen-Anhalt5,0%15.000 €
Schleswig-Holstein6,5%19.500 €
Thueringen5,0%15.000 €

Tipp: Bayern hat mit 3,5% den niedrigsten Steuersatz. Brandenburg, NRW, Saarland und Schleswig-Holstein haben mit 6,5% den hoechsten.

Grunderwerbsteuer Bayern - Was Sie wissen muessen

Die Grunderwerbsteuer in Bayern betraegt 3,5%% des Kaufpreises. Diese Steuer faellt bei jedem Immobilienkauf an und muss vor der Eigentumsumschreibung im Grundbuch bezahlt werden.

Beispielrechnung fuer Bayern: Bei einem Kaufpreis von 300.000 € betraegt die Grunderwerbsteuer 10.500 €. Zusammen mit Notar, Grundbuch und ggf. Makler kommen Sie auf etwa 10-15% Kaufnebenkosten.

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Haeufige Fragen - Grunderwerbsteuer Bayern

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Bayern?

Die Grunderwerbsteuer in Bayern betraegt 3,5%% des Kaufpreises. Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro fallen 10.500 Euro Grunderwerbsteuer an.

Wann muss ich die Grunderwerbsteuer in Bayern bezahlen?

Die Grunderwerbsteuer ist innerhalb eines Monats nach Erhalt des Steuerbescheids faellig. Der Bescheid kommt meist 4-8 Wochen nach Beurkundung des Kaufvertrags beim Notar.

Wer zahlt die Grunderwerbsteuer in Bayern?

Grundsaetzlich zahlt der Kaeufer die Grunderwerbsteuer. Kaeufer und Verkaeufer haften jedoch gesamtschuldnerisch - das Finanzamt kann also beide zur Zahlung auffordern.

Kann ich die Grunderwerbsteuer von der Steuer absetzen?

Bei selbstgenutztem Wohneigentum: Nein. Bei vermieteten Immobilien: Ja, als Anschaffungsnebenkosten ueber die Abschreibung. Bei gewerblichen Immobilien: Ja, als Betriebsausgabe.